Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Ticketverkauf
AGB der Kronenkarte in der YAYLA ARENA Krefeld
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seidenweberhaus GmbH für alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Ticketverkaufs
Im Folgenden werden die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen für den Eintrittskartenverkauf der Seidenweberhaus GmbH (im Folgenden SWH genannt) beschrieben. Die Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen einschließlich der Informationen im Zusammenhang mit der Reservierung, dem Verkauf und der Lieferung von Eintrittskarten (im Folgenden Tickets genannt). Aufträge sowie die Lieferung von Tickets erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen:
1. Vertragsabschluss/ Ticketinhaberschaft
Durch die von SWH angenommene Bestellung einer Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem jeweiligen Veranstalter zustande. SWH vermittelt lediglich den Kartenkauf zwischen diesem und dem Kunden. Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind an den Veranstalter zu richten. Entsprechend trägt der Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte das Risiko einer etwaigen Insolvenz des Veranstalters. Die Veranstalter müssen sich für bestimmte Fälle, zum Beispiel bei Erkrankung eines Künstlers, Programm - und Besetzungsänderungen vorbehalten. Hierüber werden wir schnellstmöglich informieren. Im Übrigen gilt Folgendes: Bei einer Änderung der Besetzung und bei zeitlicher Verschiebung einer Veranstaltung behalten die Tickets ihre Gültigkeit Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme der Karten. Sofern Eintrittskarten wegen einer Veranstaltungsabsage zurückgenommen werden, erfolgt die Rücknahme und die Rückerstattung des Kaufpreises im Regelfall nur bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grobem Verschulden sowie bei Personenschäden.
2. Zahlungsmodalitäten
Bestellungen werden ausschließlich per Vorauskasse ausgeführt. Nach Eingang des Betrages erfolgt der Versand des Tickets.
3. Ticketversand
Übersendet die SWH dem Käufer auf seinen Wunsch Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine, so trägt dieser das Versandrisiko. SWH ist weder in diesem Fall, noch wenn der Karteninhaber eine Eintrittskarte verliert, zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch die Seidenweberhaus GmbH.
Neben der Vorverkaufsgebühr wird bei zu versendenden Eintrittskarten oder Geschenkgutscheinen eine Versand- und Bearbeitungsgebühr von z.Zt. € 4,00 (Standardbrief) oder € 5,90 (Einwurf-Einschreiben) erhoben.
4. Online Verkäufe
Bei Bestellungen und Verkäufen von Tickets über das Internet, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners Eventim.
5. Schadenersatz
SWH haftet bei der Vermittlungstätigkeit bzw. der jeweilige Veranstalter haftet hinsichtlich des Vertrages über den Veranstaltungsbesuch für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld von SWH und des jeweiligen Veranstalters Folgendes: SWH bzw. der jeweilige Veranstalter haften bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften SWH bzw. der jeweilige Veranstalter nicht. Soweit die Haftung von SWH bzw. des jeweiligen Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. SWH haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind.
6. Gesonderte Ticketfunktion
Wenn eine über SWH verkaufte Eintrittskarte auch zur Nutzung als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr (VRR) berechtigt, besteht insoweit zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes, von SWH lediglich vermitteltes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen der dem VRR zugehörigen Verkehrsunternehmen gelten.
7. Weiterverkauf
Zur Abwehr von Gewalt- und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch in der YAYLA ARENA Krefeld, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets über deren Nennwert hinaus und zur Trennung von Anhängern von aufeinander treffenden Sportmannschaften, liegt es im Interesse des jeweiligen Veranstalters und der SWH die Weiterveräußerung der Tickets zu reglementieren. Der Weiterverkauf der Tickets, unabhängig davon, ob einzeln oder im Zusammenhang mit weiteren Leistungen, zu einem höheren, als auf dem Ticket stehenden Verkaufspreis, ist ausdrücklich verboten. Ferner ist es untersagt, die Tickets über Internet- oder sonstigen Auktionen oder über sonstige Internetmarktplätze, Rundfunk, Presse oder andere Medien sowie in anderer Weise öffentlich anzubieten, sofern die Möglichkeit besteht, dass dadurch ein Preis erzielt wird, der den auf dem Ticket aufgedruckten Verkaufspreis übersteigt. Des Weiteren verpflichtet sich der Käufer, die Karten ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Die gewerbliche Weiterveräußerung der Tickets, eine Nutzung im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitalityangeboten oder die Verwendung zu öffentlichen Werbe- oder Marketingzwecken, ist ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung der Seidenweberhaus GmbH ausdrücklich untersagt. Sollte die Seidenweberhaus GmbH feststellen, dass ein Käufer ohne Zustimmung Karten zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken bezogen oder weiterveräußert hat und/oder Ansprüche kommerziell oder gewerblich abgetreten hat, ist sie berechtigt, das bestehende Rechtsverhältnis zu dem Ticketinhaber außerordentlich und fristlos zu kündigen. Die Seidenweberhaus GmbH wird das Ticket in diesem Fall sperren und dem Ticketinhaber den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos verweigern sowie für jeden Verstoß gegen das Verbot nach dieser Ziffer die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.500,00 verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Außerdem behält sich die Seidenweberhaus GmbH das Recht vor, Personen die gegen die vorgenannte Regelung verstoßen, den Erwerb von Tickets in Zukunft zu verweigern, ihnen gegenüber ein Hausverbot auszusprechen und/oder weitergehende zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
8. Kontakt
Bestellungen, Vertragsabschlüsse, Rückfragen oder Beanstandungen sind an folgende Anschrift zu richten: Seidenweberhaus GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Paul Keusch, Theaterplatz 1, 47789 Krefeld bzw. telefonisch an den Kundenservice unter der Telefon-Nr. 02151-7810-0
9. Datenverarbeitung/ Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. SWH ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch durchführen und die SWH mit dem Kartenvertrieb beauftragt haben, insbesondere an den jeweiligen Veranstalter.
10. Gerichtsstand
Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Krefeld. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten der ausschließliche Gerichtsstand Krefeld.
11. Schlussklausel
Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages sowie die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt ausschließlich. Ausgeschlossen ist die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend des internationalen Warenkaufs, CISG.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seidenweberhaus GmbH für die Nutzung der Kronenkarte
§ 1 Vertragsbeziehung
Mit dem Bezug der Kronenkarte kommt ein Vertrag zwischen der Seidenweberhaus GmbH und dem Karteninhaber über die Nutzung der Kronenkarte als Zahlungssystem gemäß den nachfolgenden Bedingungen zustande.
§ 2 Leistungsumfang
Mit der Kronenkarte kann der Karteninhaber an für die Nutzung der Kronenkarte freigegebenen Veranstaltungstagen an den Verkaufsstellen der Gebr. Rudnik GmbH bargeldlos bezahlen, sofern die Kronenkarte ein gem. § 4 aufgeladenes Guthaben in der erforderlichen Höhe ausweist. Bei jedem Zahlungsvorgang vermindert sich das auf der Kronenkarte gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag.
§ 3 Erwerb
Die Kronenkarte ist an den Kronenkassen innerhalb der YAYLA ARENA, oder zu den Öffnungszeiten des Ticketshops der YAYLA ARENA erhältlich. Der Karteninhaber erwirbt kein Eigentum an der Kronenkarte. Die Kronenkarte berechtigt ausschließlich zum Zahlen über das Kartenguthaben.
§ 4 Aufladung
Die Kronenkarte ist (wieder-)aufladbar. Sie kann während der Veranstaltung an den vorgesehenen Kronenkassen aufgeladen werden. Der Mindestbetrag beträgt 5,00 €, der Höchstbetrag 200,00 €. Es wird kein Pfand für die Kronenkarte erhoben.
§ 5 Gültigkeitsdauer
Die Kronenkarte ist zwei Jahre und einen Tag ab der letzten Transaktion gültig.
Darüber hinaus hat man ein Jahr Zeit, um sich ein etwaiges Restguthaben auszahlen zu lassen.
§ 6 Rücktausch
Der Karteninhaber kann die Kronenkarte jederzeit gegen Auszahlung des etwaigen Kartenguthabens zum Nennwert in Banknoten/Münzen zurücktauschen. Bei Barauszahlung eines Kartenguthabens von mehr als 50,00 € hat sich der Karteninhaber durch einen Personalausweis zu identifizieren. Ein Rücktausch ist ausschließlich an den Kronenkassen in der YAYLA ARENA möglich. Im Falle einer Beschädigung des Speicherchips der Kronenkarte ist ein Rücktausch ausgeschlossen, wenn nicht der Karteninhaber ein noch bestehendes Kartenguthaben anderweitig nachweist.
§ 7 Reklamationen
Etwaige Reklamationen hinsichtlich der Kronenkarte können direkt am Veranstaltungstag gegenüber der Seidenweberhaus GmbH geltend gemacht werden.
§ 8 Verlust und Missbrauch
Die Risiken des Verlustes oder des Missbrauchs Kronenkarte trägt der Karteninhaber. Insbesondere haben die Verkaufsstellen der Rudnik GmbH keine Prüfungspflicht, ob der Karteninhaber rechtmäßiger Besitzer der Karte ist.
§ 9 Haftung
Die Seidenweberhaus GmbH haftet, gleich aus welchem Grunde (nicht abschließend, aber exemplarisch: Unmöglichkeit, Verzug, unerlaubte Handlung, Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss), nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Freizeichnungsklausel gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
§ 10 Gerichtsstand/ anwendbares Recht
Sofern der Karteninhaber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand Krefeld. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.